Glossar - VPN

Virtual Private Network (dt. virtuelles privates Netz; kurz VPN) dient der Einbindung von Geräten eines benachbarten Netzes an das eigene Netz, ohne dass die Netzwerke zueinander kompatibel sein müssen.

Das Netz, in das diese Geräte eingebunden werden, wird im Folgenden zugeordnetes Netz genannt. Das kann ein physisches Netz sein, an das sich dafür berechtigte externe Geräte über ein spezielles Gateway binden können (Site-to-End-VPN). Sie, die VPN-Partner, werden dadurch zum Bestandteil des zugeordneten Netzes und sind nun von dort aus direkt adressierbar - praktisch so, als befänden sie sich mittendrin (dank dieser Illusion spricht man bezüglich der VPN-Partner von einem virtuellen Netz). Das Gateway kann auch auf ein rein virtuelles Netz zeigen, welches lediglich aus weiteren VPN-Partnern besteht (End-to-End-VPN). Daneben besteht die Möglichkeit, zwei zueinander kompatible Netzwerke, die an dem benachbarten Netz angrenzen, miteinander zu verbinden (Site-to-Site-VPN), wobei auch hier das dazwischen liegende benachbarte Netz von einer vollkommen anderen Art sein kann.

VPN bildet dabei ein logisches Teilnetz, welches über das benachbarte Netz gelegt wird und die dort üblichen Adressierungsmechanismen nutzt, datentechnisch aber eigene Netzwerkpakete transportiert und so vom Rest dieses Netzes abgekapselt arbeitet. Es ermöglicht die Kommunikation der darin befindlichen VPN-Partner mit dem zugeordneten Netz, basiert auf einer Tunneltechnik, ist individuell konfigurierbar, kundenspezifisch und in sich geschlossen (daher "privat").

Eine Schnittstelle vorausgesetzt, die eine Kommunikation der VPN-Partner mit dem jeweils angrenzenden Netz bis hin zum VPN-Gateway erlaubt, funktioniert VPN auch über mehr als zwei Netzwerke hinweg.