Glossar - VPN
Virtual Private Network (dt. virtuelles privates Netz; kurz VPN) dient der Einbindung von Geräten
eines benachbarten Netzes an das eigene Netz, ohne dass die Netzwerke zueinander kompatibel sein
müssen.
Das Netz, in das diese Geräte eingebunden werden, wird im Folgenden zugeordnetes Netz genannt. Das
kann ein physisches Netz sein, an das sich dafür berechtigte externe Geräte über ein
spezielles Gateway binden können (Site-to-End-VPN). Sie, die VPN-Partner, werden dadurch zum
Bestandteil des zugeordneten Netzes und sind nun von dort aus direkt adressierbar - praktisch so, als
befänden sie sich mittendrin (dank dieser Illusion spricht man bezüglich der VPN-Partner von
einem virtuellen Netz). Das Gateway kann auch auf ein rein virtuelles Netz zeigen, welches lediglich aus
weiteren VPN-Partnern besteht (End-to-End-VPN). Daneben besteht die Möglichkeit, zwei zueinander
kompatible Netzwerke, die an dem benachbarten Netz angrenzen, miteinander zu verbinden
(Site-to-Site-VPN), wobei auch hier das dazwischen liegende benachbarte Netz von einer vollkommen anderen
Art sein kann.
VPN bildet dabei ein logisches Teilnetz, welches über das benachbarte Netz gelegt wird und die dort
üblichen Adressierungsmechanismen nutzt, datentechnisch aber eigene Netzwerkpakete transportiert und
so vom Rest dieses Netzes abgekapselt arbeitet. Es ermöglicht die Kommunikation der darin
befindlichen VPN-Partner mit dem zugeordneten Netz, basiert auf einer Tunneltechnik, ist individuell
konfigurierbar, kundenspezifisch und in sich geschlossen (daher "privat").
Eine Schnittstelle vorausgesetzt, die eine Kommunikation der VPN-Partner mit dem jeweils angrenzenden
Netz bis hin zum VPN-Gateway erlaubt, funktioniert VPN auch über mehr als zwei Netzwerke hinweg.
